Kaum ein Anleger, der vor dem Anlageentschluss von einem Kreditinstitut beraten wurde, muss auf fehlgeschlagenen Fondsbeteiligungen sitzen bleiben.
Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Jens Graf Rechtsanwälte, Düsseldorf, hat die Vertretung eines Anlegers des Lebensversicherungsfonds PRORENDITA DREI GmbH & Co. KG (PRORENDITA DREI - Britische Leben) übernommen, der sich angesichts des unbefriedigenden...
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