Keine Betreuung gegen den Willen des Betroffenen
7 Sep
Zur Beurteilung, ob ein Betroffener aus "freiem Willen" eine Betreuung ablehnt, sind zwei Kriterien entscheidend: die Einsichtsfähigkeit des Betroffenen und dessen Fähigkeit, nach dieser Einsicht zu handeln. Einsichtsfähigkeit setzt die Fähigkeit des... weiterlesen →

