ARAG Experten über die neuen Rechte von Urlaubern
Wenn zwei Reiseleistungen (z.B. Flug, Hotel oder Mietwagen) gebündelt werden oder eine solche Reiseleistung bereits im Vorfeld der Reise mit einer touristischen Leistung (Konzertkarte, Ausflug, Wellnessbehandlung u.a.) gebucht wird und diese 25 Prozent...
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