Der Kauf von Feuerwerkskörpern
27 Dez
In den EU-Staaten erhältliche Feuerwerkskörper müssen durch eine der 15 von der EU benannten Prüfstellen zugelassen sein. In Deutschland ist die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) zuständig. Geprüfte Feuerwerkskörper weisen eine Registrierungsnummer... weiterlesen →

