Theater und Steuerwahnsinn
19 Sep
Liest ein Autor einem Publikum aus seinem Buch vor, gilt für ihn in der Regel der reguläre Steuersatz von 19 Prozent. Unterstreicht er seine Lesung jedoch durch besondere Intonation, Mimik oder Körperhaltung, wird nur der ermäßigte Steuersatz von sieben... weiterlesen →

