Hartz IV ist pfändungsfrei / Warum darf das Jobcenter denn das Existenzminimum durch Sanktionen kürzen?
Wenn ein Hartz-IV-Empfänger seinen Unterhalt nicht zahlt, darf das in Vorkasse gegangene Jugendamt keine Leistungen pfänden. Das gilt auch, wenn der Unterhaltsschuldige als Aufstocker ein eigenes Einkommen hat. Der Bezug von Hartz-IV-Leistungen gilt als...
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