Keine Bestätigung des Widerrufs
14 Mai
Bei einem Fernabsatzvertrag bedarf es nach der Ausübung des Widerrufsrechts keiner weiteren Bestätigung des Widerrufs. Die Beklagte buchte im konkreten Fall bei dem klagenden Unternehmen online über dessen Website einen Schwimmkurs «Kraulen», der noch... weiterlesen →

