Für Erwerber von sogenannten ,,Steuersparimmobilien" könnte sich die Sach- und Rechtslage durch ein nunmehr vor dem Landgericht Leipzig ergangenes Urteil im Hinblick auf von der damaligen GMAC RFC Bank GmbH (jetzt Paratus AMC) verbessert haben
In einem vor dem Landgericht Leipzig geführten Verfahren hat dieses nun entschieden, dass die Paratus AMC aus den von ihr vorgelegten Unterlagen nicht die Zwangsvollstreckung betreiben darf. Nachdem die Darlehensnehmer in Rückstand geraten waren, hatte...
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