Wer sich für einen Job bewirbt, darf nicht wegen Rasse, Geschlecht, Alter etc. benachteiligt werden. Geschieht es dennoch, besteht Anspruch auf Schadensersatz.
Dass ein Bewerber für einen Job nicht wegen Rasse, Geschlecht, Alter etc. benachteiligt werden darf, ist seit der Einführung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) 2006 bekannt. Ebenso bekannt dürfte sein, dass bei einer Absage auf Grund solcher...
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