Kontopfändungsschutz wird seit dem 01.01.2012 nur mit dem P-Konto gewährt / So reagieren Sie bei einer drohenden oder bereits erfolgten Kontopfändung richtig
Das P-Konto. Worum geht's?
Wer von einer Kontopfändung bedroht ist, kann sein Kontoguthaben seit dem 01.01.2012 nur noch schützen, indem er sein Konto in ein P-Konto umwandelt. Hierzu ist ein Antrag bei der kontoführenden Bank oder Sparkasse notwendig,...
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