Kündigung ohne Termin
17 Jul
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses, die "zum nächstmöglichen Zeitpunkt" ausgesprochen wird, ist laut ARAG dann nicht zu beanstanden, wenn der betroffene Beschäftigte durch einen Hinweis auf die maßgeblichen gesetzlichen Fristen erkennen kann, wann... weiterlesen →

