Neues für Strom- und Gaskunden
7 Feb
Ein Anbieterwechsel darf zukünftig höchstens drei Wochen dauern; das legte die Bundesnetzagentur kürzlich fest. Die Frist beginnt mit der Anmeldung des Wechsels beim Netzbetreiber, für die der neue Lieferant zuständig ist. Neue Lieferverträge können außerdem... weiterlesen →

