Absetzbar ist nur, was tatsächlich selbst getragen wird
Pflegekosten, etwa für die Unterbringung in einem Pflegeheim, sind grundsätzlich steuerlich absetzbar. Das gilt aber nur für die Kosten, die der Pflegebedürftige tatsächlich aus eigener Tasche bestreitet. Die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des...
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