Recht am eigenen Bild gilt nicht an Karneval
7 Feb
Grundsätzlich benötigt man die Einwilligung des Abgelichteten, wenn man ihn fotografiert und dieses Foto dann veröffentlicht und verbreitet. Das so genannte ‚Recht am eigenen Bild‘ (§22 S. 1 Kunsturhebergesetz) gehört zum Persönlichkeitsrecht eines Menschen.... weiterlesen →

