Anwaltschaft wendet sich gegen Blockade bei Zugang zum Recht
14 Sep
Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates empfiehlt dem Bundesrat Anrufung des Vermittlungsausschusses
Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundesrates hat am 7. September 2011 mehrheitlich empfohlen, gegen die geplante Reform des Berufungsrechts den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der blockierte Gesetzentwurf sah die Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde gegen bislang unanfechtbare Zurückweisungsbeschlüsse von Berufungsgerichten vor. Diese Änderung hat der Deutsche Anwaltverein (DAV), der seit langem für die Abschaffung von § 522 Abs. 2 und 3 ZPO kämpft, als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Der DAV appelliert an den Bundesrat, diese Reform im Sinne des Zugangs zum Recht nicht weiter zu blockieren. Der Bundesrat wird voraussichtlich in seiner Plenarsitzung am 23. September 2011 über die Empfehlung des Rechtsausschusses beschließen.
„Für den Bürger war der Zugang zum Recht durch diese Vorschrift verkürzt. Durch die unterschiedliche Praxis an den Land- und Oberlandesgerichten ist die Frage, auf welche Weise ein erstinstanzliches Urteil überprüft wird, aus Sicht des Bürgers zum Lotteriespiel geworden“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Mit der geplanten Nichtzulassungsbeschwerde werde dem zumindest teilweise ein Ende gesetzt. „Es geht darum, einen Missstand zu beseitigen. Der Bundesrat ist gefordert, im Sinne der Rechtsschutz suchenden Bürgerinnen und Bürger der Umsetzung der Reform zuzustimmen“, so Ewer weiter.
Während in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern die Quote der Zurückweisungen im Jahre 2006 bei über 50 % lag, betrug sie in Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen lediglich etwas über 20 %. Durch diese unterschiedliche Praxis entsteht eine unerträgliche Ungleichbehandlung, die nicht nachvollziehbar und nicht zu erklären ist. „Der Gerichtsort darf nicht über die Qualität des Rechtsschutzes und des Rechtsweges entscheiden“, betont Ewer weiter.
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