Reiseportal haftet für Richtigkeit der Hotelbewertungen
14 Sep
Im vorliegenden Fall stritten die Inhaberin eines Hotels und die Betreiberin eines Online-Reiseportal. Das Reiseportal gab u. a. Internetnutzern die Möglichkeit, in dem Bewertungsbereich detaillierte Kommentare über Hotels und Reisen abzugeben und die Kommentare anderer Nutzer anzusehen. Auch über das Hotel der Klägerin befanden sich Bewertungen im Portal. Die Hotelinhaberin wollte negative Behauptungen Dritter verbieten lassen. Das Gericht gab der klagenden Hotelbetreiberin überwiegend Recht und verbot es dem Reisebuchungsportal, mehrere der von der Klägerin monierte Nutzerkommentare zu verbreiten. Entscheidend war, dass die Beklagte das Bewertungsportal als Teil ihres gewerblichen Online-Reisebüros betrieb, erklären ARAG Experten. Das Buchungsgeschäft und Bewertungsportal sind derartig engmaschig verbunden, dass eine klare Trennung in zwei verschiedene Geschäftsbereiche nicht möglich ist. Daher steht für die Beklagte bei dem Meinungsportal das Motiv im Vordergrund, die Attraktivität ihres gewerblichen Online-Angebots zu steigern (LG Hamburg, Az.: 327 O 607/10).
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