Region Hannover akzeptiert Urteil des Verwaltungsgerichts
19 Sep
Führerscheinstelle der Region Hannover
Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom vergangenen Mittwoch (14.9.) darf eine 19-jährige Frau trotz fehlender amtlicher Identitätsfeststellung ihre Führerscheinprüfung ablegen. Die Region Hannover als zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird gegen das Urteil keine Berufung einlegen, kündigt nun Ordnungsdezernentin Barbara Thiel an: „Wir begrüßen und akzeptieren die Gerichtsentscheidung. Es wäre zu wünschen, dass das Land das Urteil zum Anlass nimmt, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten.“
Die Dezernentin weist darauf hin, dass die Verwaltung lediglich nach dem geltenden Erlass entschieden hat. Demnach dürfen nur Personen zur Prüfung zugelassen werden, die einen ausreichenden Identitätsnachweis vorlegen können. Dies war bei der Klägerin nicht der Fall.
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