Region Hannover akzeptiert Urteil des Verwaltungsgerichts

19 Sep

Führerscheinstelle der Region Hannover

Pressemeldung der Firma Region Hannover

Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom vergangenen Mittwoch (14.9.) darf eine 19-jährige Frau trotz fehlender amtlicher Identitätsfeststellung ihre Führerscheinprüfung ablegen. Die Region Hannover als zuständige Fahrerlaubnisbehörde wird gegen das Urteil keine Berufung einlegen, kündigt nun Ordnungsdezernentin Barbara Thiel an: „Wir begrüßen und akzeptieren die Gerichtsentscheidung. Es wäre zu wünschen, dass das Land das Urteil zum Anlass nimmt, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten.“

Die Dezernentin weist darauf hin, dass die Verwaltung lediglich nach dem geltenden Erlass entschieden hat. Demnach dürfen nur Personen zur Prüfung zugelassen werden, die einen ausreichenden Identitätsnachweis vorlegen können. Dies war bei der Klägerin nicht der Fall.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Telefon: +49 (511) 616-0
Telefax: +49 (511) 61622499
http://www.hannover.de

Ansprechpartner:
Nils Meyer
Pressesprecher
+49 (511) 6162-2207



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.