Victory Medienfonds: Verjährung von Schadensersatzansprüchen drohen

19 Sep

Die BSZ e.V. Vertrauensanwälte von CLLB Rechtsanwälte sehen gute letzte Chancen für Anleger, verloren geglaubte Gelder doch noch zu retten

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Anleger von Victory Medienfonds haben aufgrund der spektakulären Insolvenz der Victory Media AG viel Geld verloren. In Einzelfällen kann es jedoch noch gute Chancen geben, Ansprüche gegen die die Victory Beteiligungen vermittelnden Anlageberater durchzusetzen.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte weist darauf hin, dass es in jüngerer Vergangenheit eine Reihe von Entscheidungen zu Gunsten der Anleger gegeben hat. Zunächst hat das OLG Köln festgestellt, dass die Ausführungen in den Emissionsprospekten den Anleger nicht hinreichend über einige Risiken der Fonds aufklärt. Gegen diese Entscheidung wurde seitens der beklagten Anlageberatungsgesellschaft Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt, die dieser jüngst zurückgewiesen hat.

Unabhängig von der Entscheidung des Landgerichts Köln sind die Landgerichte Augsburg und Lüneburg zu der Überzeugung gelangt, dass die Prospekte der Fonds die Anleger nicht hinreichend über die Risiken der Fonds aufklären. Hat der Anlagebrater diese Defizite der Emissionsprospekte nicht vor Abschluss des Beteiligungsvertrags mündlich ergänzt bzw. klargestellt, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen die Vermittler der Anlage, aber auch gegen die jeweilige Fondsgesellschaft selbst in Betracht.

Rechtsanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Bombosch empfiehlt allen betroffenen Anlegern, rasch Rechtsrat bei einer spezialisierten Kanzlei einzuholen und prüfen zu lassen, ob es Aussichten gibt, mit Erfolg Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese Ansprüche wären auf eine komplette Rückabwicklung des Beteiligungserwerbs gerichtet. Können diese Ansprüche durchgesetzt werden, so hätte sich der Anleger von den mit den Victory Fonds verbundenen Risiken befreit und sein eingesetztes Geld gerettet. Rechtsanwalt Bombosch weist darauf hin, dass insoweit jedoch äußerste Eile geboten ist, da alle Ansprüche am 31.12.2011 verjähren, soweit die Anlage vor dem Jahre 2001 erworben wurde.

Verfügt ein Anleger über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen Fällen die Kosten eines etwaigen Prozesses wegen fehlerhafter Anlageberatung.

Betroffene haben also gute Gründe, sich der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Victory“ anzuschließen.

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