Eigener Hund mindert Schmerzensgeld

22 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherung- AG

Erleidet die Besitzerin eines Hundes im Gerangel zweier streitenden Hunde eine Verletzung, ist die Gefahr, die vom eigenen Hund ausging, bei der Festsetzung des Schmerzensgeldes zu berücksichtigen. Im konkreten Fall kam es zu einem Kampf zwischen zwei Hunden zweier Besitzer. Als die Hunde kurzzeitig voneinander losließen, hielt die Besitzerin ihren Hund fest. Der andere Hund lief auf sie zu und biss sie in die Hand. Die Hundebesitzerin erlitt dadurch eine Blutvergiftung, hatte Fieber und erhebliche Schmerzen und konnte erst drei Monate nach der Attacke wider uneingeschränkt arbeiten gehen. Zurück blieben außerdem Narben, eine Sensibilitätsstörung auf dem Handrücken und Spannungsschmerzen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung bezahlte ihr 750 Euro als Schmerzensgeld. Die Dame wollte jedoch mehr und erhob Klage auf Zahlung weiterer 2.250 Euro. Die zuständige Richterin gab ihr nur zu einem Teil Recht, da die Tiergefahr des eigenen Hundes haftungsmildernd zu berücksichtigen sei. Dies, weil die Aggression von dem eigenen Hund ausgegangen war und dieser damit die Verletzungsgefahr seiner Halterin mitbegründet hat, erläutern ARAG Experten (AG München, Az.: 261 C 32374/10).



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