Indien Fonds“ in der Krise / Wie sich Hedge Fonds und Privatanleger in Indien verspekuliert haben

12 Okt

Der Münchner Anbieter geschlossener Fonds "Sachsenfonds" hatte gemeinsam mit dem britischen Unternehmen Trinity - einem Hedge Fonds - in zahlreiche Immobilienprojekte in Indien investiert

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Vertrieben wurden die Beteiligungen an den Fonds durch die Stuttgarter Initiatorin Deutsche Fonds Holding (DFH).

Die Beteiligungen an den indischen Projekten wurden von ca. 3660 deutschen Anlegern gezeichnet. Diese stehen nun vor erheblichen Verlusten. Das Geschäftsmodell war einfach. Bis 2008 konnten sich Anleger nur über riskante Aktienfonds in Indien beteiligen. Dann machte die Münchner „Sachsenfonds“ eine Zweckgesellschaft ausfindig und Anleger konnten sich direkt an Fonds in Indien beteiligen. Innerhalb weniger Wochen hatten Anleger ein Volumen von 54,3 Mio. € investiert. Das Gesamtvolumen der Investitionen in die Sachsenfonds betrug 143 Mio. €.

Nunmehr steht Sachsenfonds und die Trinity vor Gericht. Die Sachsenfonds fordert von der Trinity und Dritten ca. 127,7 Mio. €. Das Verfahren ging für die Sachsenfonds verloren, weshalb die Anleger mit erheblichen Verlusten zu rechnen haben. Es dürfte mithin bereits feststehe – vorbehaltlich anderer Entwicklungen -, dass die in Aussicht gestellten 50% Gewinn nach Ablauf von 5 Jahren nicht erzielt werden. Erhebliche Verluste dürften nun die Folge sein. Schon die Leistungsbilanzen zeigte Verluste für den ersten Fonds von 50% und für den zweiten „Indien Fonds“ sogar von 73%. Hierdurch sind die Werte der Beteiligungen bereits erheblich gefallen.

Anlegern der Sachsenfonds sollten daher prüfen lassen, ob Ihnen Schadenersatzansprüche gegen die Initiatorin, als auch gegen die DFH zustehen.

Es bestehen gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Sachsenfonds/Indien Fonds“ beizutreten.

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 10. Oktober 2011 wieder. Eventuell spätere Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.