Kabinett beschließt neue Rechengrößen für 2012
12 Okt
Auf gut verdienende Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige in den alten Bundesländern kommen in Zukunft wieder etwas höhere Beiträge für die Sozialkassen zu. Das ergibt sich aus den Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung für 2012, die das Bundeskabinett am nun beschlossen hat. Die genaue Mehrbelastung steht laut ARAG Experten allerdings erst fest, wenn die Regierung den Beitragssatz zur Rentenversicherung festlegt. Das wird voraussichtlich Ende Oktober geschehen.
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung entsprechend der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr angepasst. Für die Fortschreibung der bundesweit geltenden Jahresarbeitsverdienstgrenzen in der Krankenversicherung wird eine durchschnittliche Einkommensentwicklung für ganz Deutschland in Höhe von 2,07 Prozent zugrunde gelegt.
Eine Tabelle mit den Sozialversicherungs-Rechengrößen 2012 findet sich im Anhang!
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