DAV gegen Zusammenlegung öffentlich-rechtlicher Fachgerichtsbarkeiten

11 Nov

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Die Konferenz der Justizminister (JuMiKo) hat sich in Berlin für die Zusammenlegung von Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit ausgesprochen. Der Deutsche Anwaltsverein (DAV) spricht sich gegen eine solche Zusammenlegung aus. Die von der JuMiKo zur Begründung angeführte Überlastung der Sozialgerichte kann anders und besser gelöst werden als durch die Zusammenlegung der beiden Gerichtsbarkeiten. Eine personelle Knappheit ist durch personelle Maßnahmen zu lösen.

„Strukturelle Probleme können nicht durch „Feuerwehraktionen“ gelöst werden“, so Rechtsanwalt Martin Schafhausen, DAV-Sozialrechtsexperte und- Vorstandsmitglied, aus. Die hohe Spezialisierung und Ausdifferenzierung der beiden Gerichtsbarkeiten habe ihren Sinn. Sie habe zu einer hohen Qualität der Rechtsprechung geführt. Die Spezialisierung spiegele sich auch in der Differenzierung in unterschiedlichen Gerichtszweigen wieder und führe damit gegenüber dem Bürger zu einer gewissen Transparenz und auch zu einem Rationalitätsgewinn. „Die Verwaltungsrichter haben ebenso keine personellen Kapazitäten, die Probleme der Sozialgerichtsbarkeit zu lösen“, führt Schafhausen weiter aus. Zudem hätten die Sozialgerichte gezeigt, dass sie mit dieser Belastung umgehen können. Dies zeige die hohe Qualität der Urteile.



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