Finanzamt kann Geld nicht zurückverlangen

25 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Im zugrundeliegenden Fall hatte das Finanzamt im Einkommensteuerbescheid aufgrund eines eigenen Fehlers den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuern und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt, die der Steuerpflichtige stillschweigend vereinnahmte. Erst mehr als fünf Jahre, nachdem es den Einkommensteuerbescheid zuletzt geändert hatte, erkannte das Finanzamt seinen Fehler und verlangte den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück.

Der BFH hatte zugunsten des Steuerzahlers entschieden. Nach Ablauf der Verjährungsfrist soll Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was ihm zu erstatten ist. Das Finanzamt darf deshalb nach Ablauf der Frist keine Zahlungsansprüche mehr geltend machen, erläutern ARAG Experten (BFH, Az.: VII R 55/10).



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