„Rettung“ mit dem Helikopter bleibt kostenfrei

26 Jan

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wird ein Reisender ohne Einwilligung mit dem Bergungshubschrauber transportiert, obwohl dies nicht dringend notwendig war, bleibt der Einsatz für ihn kostenfrei. In einem beispielhaften Fall unternahm eine Frau eine Bergwanderung. Als sie Kreislaufprobleme bekam, verständigte ein anderer Bergsteiger die Rettungsleitstelle, die wiederum den Luftrettungsdienst benachrichtigte. Dieser sandte einen Hubschrauber. Obwohl die Wanderin dies nicht wollte, flog der Rettungsdienst sie ins Krankenhaus. Dort konnte sie sofort wieder gehen. Für den Transport fielen 4400 Euro an. Dies sollte die Bergsteigerin bezahlen, denn der Rettungseinsatz habe in ihrem Interesse gelegen. Das sah die Patientin ganz anders. Sie habe sich zwar überanstrengt und daher auch ein Kreislaufproblem gehabt, hätte aber keinen Arzt gebraucht, sondern nur Hilfe beim Abstieg. Die Kosten seien völlig unnötig angefallen. Für das Amtsgericht München war die Sache klar: Ein Ersatzanspruch besteht nicht! Da die Beklagte den Einsatz des Hubschraubers nicht beauftragt hatte, gäbe es einen solchen nur nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag. Danach könne jemand seine Aufwendungen ersetzt bekommen, wenn seine Handlung dem Interesse des anderen entsprochen hatte. Das Urteil des AG München (Az.: 281 C 22204/09) ist laut ARAG Experten rechtskräftig, denn das Landgericht München I hat die Berufung gegen das Urteil des zurückgewiesen (Az.: 13 S 17056/10).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.