Anwaltverein gegen Schließung von Gerichten

31 Jan

Anwaltschaft wendet sich gegen die Schließung des Oberlandesgerichts Koblenz

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

In Rheinland-Pfalz wird die Zusammenlegung der beiden Oberlandesgerichte Koblenz und Zweibrücken mit der Konsequenz der Schließung des Oberlandesgerichts Koblenz diskutiert. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt dies ebenso entschieden ab wie der Verein der Rechtsanwälte Koblenz e.V. Die Schließung örtlicher Gerichte bedeutet eine Erschwerung des Zugangs zum Recht für Bürgerinnen und Bürger und entlastet die Justizhaushalte nicht. Eine Studie aus Niedersachen belegt, dass gerade kleinere Gerichtsstandorte besonders effizient und effektiv arbeiten.

„Bürgernahe Justiz hat auch etwas mit der räumlichen Erreichbarkeit der Gerichte zu tun“, so Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer, DAV-Präsident. Das deutsche Rechtssystem nehme auch im internationalen Vergleich eine herausragende Stellung ein. Dazu gehöre auch die Erreichbarkeit der Gerichte. Dass solch eine Schließung den Justizhaushalt in einem Umfang entlasten könnte, der die Inkaufnahme der Nachteile rechtfertigt, sei nicht belegt. „Wenn man sparen will, sollte man den elektronischen Rechtsverkehr mit der Justiz ausweiten“, so Ewer weiter.

Der DAV appelliert an die durch das Land eingesetzte Kommission, die Vorschläge für eine Reform unterbreiten soll, auf die Schließung zu verzichten. Die Schließung örtlicher Gerichte schwächt überdies den regionalen Wirtschaftsstandort und ist damit kontraproduktiv.



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