Wir müssen draußen bleiben!

23 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Die Entscheidung, ob Hunde in geschlossenen Verkaufsräumen eines Ladenlokals oder Kiosks geduldet werden oder auch nicht, trifft der Inhaber. Denn ihm allein obliegt das Hausrecht für seinen Kiosk. Dies gilt zumindest, solange keine offenen Lebensmittel verkauft werden. Werden jedoch zum Beispiel frische Brötchen im Kiosk angeboten, verbieten die meisten Hygieneverordnungen der Länder den Aufenthalt von Hunden in den Verkaufsräumen. Dann heißt es: „Wir müssen draußen bleiben“! Ausnahmeregelungen gelten laut ARAG Experten allerdings auch hier für Blindenführhunde und Behindertenbegleithunde.



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