Fotogebühr für Foto- und Filmaufnahmen auf fremden Grundstücken – Teil 2

24 Feb

Fotogebühr für Foto- und Filmaufnahmen auf fremden Grundstücken - OLG Brandenburg, Urteil v. 15.12.2011, Az. 5 U 13/09

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Das OLG Brandenburg konkretisierte die Grundsatzentscheidung des BGH, welche wir in Teil 1 vorstellten, und entschied mit seinem aktuellen Urteil dass gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen von Schlösser- und Parkanlagen die Rechte des Eigentümers in jedem Fall verletzten, wenn eine Parkordnung existiert, die gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen nur mit einer entsprechenden Erlaubnis zulässt, die Schloss- und Parkanlage eingezäunt ist und Hinweisschilder an den Eingängen existieren, die auf das Verbot von gewerblichen Fotoaufnahmen hinweisen.

Das Urteil bringt weiter Licht im Bereich der gewerblichen Foto- und Filmaufnahmen und ermöglicht den Betroffenen besser mit der aktuellen Situation umzugehen. Fragen der Schuldhaftigkeit der Eigentumsverletzung werden in Teil 3 vorgestellt.

Diese Informationen erhielten wir von unserer Vertragsanwältin Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht aus Sindelfingen.

Empfänger von Abmahnschreiben können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung“ anschließen.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49 , 64807 Dieburg, Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Aktionsbündnis Anmeldeformular:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein (E-Mail)
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.