Beamte haben ein Recht auf gute Bezahlung

27 Feb

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Das Bundesverfassungsgericht fordert eine bessere Bezahlung für Professoren. Das Gericht erklärte die hessische Regelung zur Bezahlung von Hochschullehrern für verfassungswidrig. Ein Chemie-Professor war vor Gericht gezogen, denn die Bezahlung von Hochschullehrern war 2005 bundesweit neu geregelt worden; er fühlte sich zu schlecht bezahlt. Mit der Entscheidung stärken die Richter das Recht von Beamten auf angemessene Bezahlung. Nach dem sogenannten Alimentationsprinzip müsse der Staat seinen Beamten einen „angemessenen Lebensunterhalt“ gewähren. Hessen muss nun bis Jahresende die Bezahlung korrigieren – andere Bundesländer, die auch nicht mehr bezahlen, dürften gleichfalls betroffen sein, so ARAG Experten(BVerfG, Az.: 2 BvL 4/10).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.