Rauchmelder – Mieter müssen Kosten übernehmen
28 Feb
Die Kosten für Rauchmelder sind einem Urteil des Landgerichts Magdeburg zufolge vergleichbar mit denen für Wasser- und Wärmezähler – und deshalb auf die Nebenkosten umlegbar: Kosten für Anmietung und Wartung von Rauchmeldern können demnach auf den Mieter umgelegt werden. Anmietung und Wartung der Rauchmelder gehörten zu den umlagefähigen Nebenkosten, so die Richter. Das Landgericht hob damit ein anderslautendes Urteil des Amtsgerichtes Schönebeck in zweiter Instanz auf. Die Wohnungsmieter waren nicht einverstanden damit, dass eine Wohnungsbaugesellschaft als Vermieterin die Kosten nicht tragen wollte. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Einbau von Rauchmeldern ist sicherheitstechnisch auf jeden Fall sinnvoll, erinnern ARAG Experten, allerdings noch nicht überall gesetzliche Pflicht (LG Magdeburg, Az.: 1 S 171/11).
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