Immer mehr geschädigte Kapitalanleger resignieren wegen hoher Anwalts- und Gerichtskosten

29 Feb

Während aufgrund gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Entwicklungen der Bedarf der Bürger an Rechtsberatung ständig zunimmt, wachsen nicht nur im Sozial-, sondern auch im Rechtsstaat die Finanzierungsprobleme.

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Hohe Anwalts- und Gerichtskosten sind nach Befürchtungen des BSZ e.V. zu einer Hürde geworden, Rechtsansprüche notfalls auch vor Gericht durchzusetzen. Vor allem Haushalte mit mittlerem Einkommen ohne private Rechtsschutzversicherung sind betroffen.

Zwar hat das Bundesverfassungsgericht wiederholt gemahnt, der grundgesetzlich garantierte gleiche Zugang zum Recht dürfe nicht auf der Finanzierungsseite in Gefahr geraten. Das würde in der Praxis bedeuten, dass sich jeder Bürger notfalls den Gang vor Gericht leisten kann, ohne eine Privatinsolvenz zu riskieren. Jedoch ist diese verfassungsgerichtliche Mahnung für die Betroffenen ein Muster ohne Wert. Denn wer heute klagt oder verklagt wird und verliert, dessen Existenz ist bedroht.

Die Gefahr vor Augen, nochmals Geld in den Sand zu setzen, lässt so manch geschädigten Kapitalanleger glauben, dass ihm nunmehr kostenlose Hilfe zuteil wird. Vorsicht vor Anbietern die geschädigten Kapitalanlegern mit verlockenden Angeboten Ihre Dienste offerieren: Alles kostenlos und ohne Risiko!

Mitunter scheuen sich die Anlegerschützer, frühzeitige Warnungen vor einem Engagement bei bestimmten Unternehmen auszusprechen, da sie sich damit leicht eine kostenträchtige Unterlassungserklärung einhandeln können. Dazu Horst Roosen Vorstand des BSZ® e.V.: „Diese Finanzbetrüger leisten sich auf Kosten ihrer Anleger teure Anwälte, die mit allen juristischen Raffinessen versuchen, Kritiker mundtot zu machen.“ Dabei entsteht leicht der Eindruck, dass der Schutz der Finanzhaie wichtiger ist als der Schutz der gutgläubigen Kapitalanleger.“

Ist es schon durch diese Umstände schwer genug, Verbraucher vor zweifelhaften Kapitalanlagen zu warnen, ist auch der Umgang der Anlegerschützer untereinander ganz erheblich verbesserungswürdig. Es ist immer die gleiche Clique, die versucht die Arbeit der Anlegerschützer durch Verunglimpfung, Desinformation und Abmahnaktionen zu untergraben. Auch die Verbraucherzentralen vermögen hier keine positiven Impulse zu vermitteln.

Vor diesem Hintergrund ist es durchaus anerkennenswert, wenn ein Schutzverein geschädigte Kapitalanleger öffentlich vor teuren und unqualifizierten Beratungsangeboten warnt. Der BSZ e.V. gratuliert den Kollegen und Kolleginnen vom DVS Deutscher Verbraucherschutzring e.V. zu ihrem mutigen und schlussendlich auch erfolgreichen Vorgehen.

Was ist passiert, dass der BSZ e.V. einem anderen Anlegerschutzverein öffentlich seine Hochachtung ausspricht? Dies ergibt sich am besten aus einem Auszug eines Presseberichts des DVS e. V.:

„Seit Jahren beraten die Verbraucherzentralen unter dem Label des Verbraucherschutzes zu vielen Problemfeldern. In letzter Zeit war zu beobachten, dass die Beratungsfelder auf den Bereich der offenbar lukrativen Beratungen zum Grauen Kapitalmarkt und anderen Kapitalanlagefällen ausgeweitet wurden und dabei auch individuelle Rechtsberatungen angeboten werden. Aufgrund zahlreicher Beschwerden von Verbrauchern wurden solche Rechtsberatungen eines Beraters der Verbraucherzentrale Thüringen für Opfer des Phoenix-Geldanlageskandals überprüft. Mit erschreckendem Ergebnis. Der Verbraucherzentrale wurde seitens der Beratenen ein denkbar schlechtes Zeugnis ausgestellt. Unqualifiziert und inhaltlich falsch seien die Beratungen. Das Landgericht Erfurt bestätigte nun, dass die öffentlich Kritik an der Verbraucherzentrale Thüringen in dem konkreten Fall im Lichte der Meinungsfreiheit gerechtfertigt war.“

In dem DSV Bericht wird weiter dargelegt:

Hintergrund: Die Verbraucherzentrale Thüringen bietet zu Pauschalpreisen anwaltliche Beratungen und Rechtsberatungen durch Nichtjuristen an. Im Kapitalanlageskandal Phoenix wurde seitens des Deutschen Verbraucherschutzrings e.V. festgestellt, dass ein konkreter Berater der Verbraucherzentrale dabei unqualifiziert berät und stattdessen Wettbewerber herabwürdigte. Der Berater war auch kein ausgebildeter Volljurist und seine Ratschläge führten nach Auffassung des DVS bei den Verbrauchern, die den Ratschlägen folgten, zu einem weiteren Schaden. Nach Auswertung der Gesprächsprotokolle empfahl der DVS geschädigten Anlegern, sich nicht von der Verbraucherzentrale beraten zu lassen, sondern lieber zu einem qualifizierten Rechtsanwalt zu gehen. Die Beratungsleistung bewerteten sie wegen der mangelhaften Beratungsqualität mit „nicht empfehlenswert“. Gegen diese Einschätzungen war die Verbraucherzentrale Thüringen vor das Landgericht Erfurt gezogen – ohne Erfolg. Mit Urteil vom 22.12.2011, Az.: 10 O 474/11 darf der Deutsche Verbraucherschutzring e.V. nun u. a. behaupten, dass der Berater der Verbraucherzentrale Thüringen mangelhaft qualifiziert ist, dass in der Verbraucherzentrale Thüringen diesbezüglich eine mangelhafte Beratung erfolgt und dass die Verbraucherzentrale Thüringen im Kapitalanlagefall „Phoenix“ in der Vergangenheit keine gute Adresse gewesen ist. In der Gesamtschau aller Fakten stellte das Gericht fest, dass der Vorwurf der mangelhaften Qualifizierung einen gewissen wahren Tatsachenkern enthält, auf den sich der Deutscher Verbraucherschutzring e.V. im Rahmen der Meinungsfreiheit auch berufen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.“

Mit Geld können geschädigte Kapitalanleger viele Helfer kaufen – aber sie können kaum erkennen, ob einer seinen Preis wert ist. Klar und eindeutig mit „Ja“ lässt sich dies jedoch bei Interessengemeinschaften geschädigter Kapitalanleger, die von fachkundigen Rechtsanwälten geführt werden, beantworten! Anders sieht es aus, wenn man den Eindruck vermittelt, man biete geschädigten Kapitalanlegern selbstlos eine qualifizierte Beratung zur Wiederbeschaffung seiner verlorenen Kapitalanlage an. In vielen Fällen ist diese Beratung nämlich nichts anderes als der Versuch der Akquisition möglichst vieler weiterer Mandanten. Darüber hinaus betreffen die einzelnen Fälle in der Regel komplexe Vorgänge und Sachverhalte, die sich schwerlich erschöpfend in einer Kurzberatung durch Nichtanwälte abhandeln lassen. Niemand wird Schaden erleiden, der einer solchen „Beratung“ fernbleibt.

Gerade auch weil das Risiko von Rechtsstreitigkeiten und die Notwendigkeit individueller Risikovorsorge in Zukunft deutlich steigen wird und die Mandanten für einen Rechtsrat in der Regel immer tief in die Tasche greifen müssen, sollte der Wahl der richtigen Helfer verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet werden, rät der BSZ e.V.

Dieser Text gibt den Sachstand und Beitrag vom 29.Februar 2012 wieder. Eventuell später eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



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