Pinterest – Anlaufende Abmahnwelle
23 Mrz
Pinterest, ein soziales Netzwerk, das dem Teilen von Bildern dient, steht zur Zeit im Fokus von Medienanwälten, die Nutzer abmahnen und vierstellige Schadensersatzforderungen stellen.
Das soziale Netzwerk Pinterest gehört zu den beliebtesten Websites der USA und der Welt. Nach dem Alexa-Ranking belegt sie Platz 16 der meistbesuchten Seiten in den USA. Das Konzept von Pinterest ist denkbar einfach, nach der Anmeldung schließt man sich Interessengruppen an (z.B. Mode, Garten, Ferien), in deren Bereiche anschließend Bilder gepostet werden. Mitglieder der Gruppe können daraufhin das veröffentlichte Bild kommentieren – oder eigene Bilder als Beiträge beisteuern.
So schön diese Bilder auch sein mögen, so illegal ist ihre Veröffentlichung. Das deutsche Urheberrecht erkennt das Veröffentlichungsrecht allein dem Urheber der Werke zu. Veröffentlichungen durch Dritte dürfen nur mit seiner Einwilligung geschehen.
Für die Nutzung von Pinterest bedeutet dies, dass Tausende von Nutzern des beliebten Netzwerks Urheberrechtsverletzungen begehen. Medienanwälte beginnen in jüngster Zeit verstärkt diese Rechtsverstöße abzumahnen. Schadensersatzforderungen, strafbewehrte Unterlassungserklärungen und Ausgleichsforderungen für die anwaltliche Tätigkeit sind die Folge.
Es kann nur davor gewarnt werden, Bilder auf Pinterest oder anderen Plattformen (z.B. Facebook) zu veröffentlichen, deren Rechte nicht erworben wurden.
Diese Informationen erhielten wir von unserer Vertragsanwältin Dr. Inge Rötlich, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht aus Sindelfingen.
Empfänger von Abmahnschreiben können sich für weitere Informationen und Hilfe durch fachkundige Rechtsanwälte dem BSZ ® e.V. Aktionsbündnis „Abmahnung/Pinterest“ anschließen.
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