„Beipackzettel und Beratungsprotokolle von Banken und Sparkassen sollen besser werden“
26 Mrz
Spitzentreffen von Bundesministerin Aigner mit Banken und Verbraucherschützern erzielt Einvernehmen in wichtigen Punkten
Nach Kritik an der Qualität der gesetzlich vorgeschriebenen Beipackzettel für Finanzprodukte und der Beratungsprotokolle für Geldanleger haben Banken und Sparkassen angekündigt, gemeinsam an einer grundlegenden Verbesserung der Anleger-Informationen arbeiten zu wollen. Dies ist das Ergebnis eines Spitzentreffens, zu dem Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner am 22. März 2012 Vertreter der deutschen Kreditwirtschaft, von Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen sowie der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eingeladen hatte. Auf der Tagesordnung standen die bisherigen Erfahrungen mit der Beratungsdokumentation und den Produktinformationsblättern („Beipackzettel“) in der Anlageberatung. Grundlage war unter anderem die vom Bundesverbraucherministerium kürzlich veröffentlichte Studie „Evaluation von Produktinformationsblättern für Geldanlageprodukte“, die erhebliche Defizite festgestellt hatte (siehe Pressemitteilung Nr. 70 vom 14.03.2012).
Mit Blick auf das Spitzentreffen erklärte Verbraucherministerin Aigner am Montag in Berlin: „Banken und Sparkassen haben sich der Diskussion gestellt, wie der Verbraucherschutz verstärkt und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben gewährleistet werden kann. Ich begrüße die selbstkritische Haltung der Bankenverbände, die Verbesserungsbedarf bei den Beratungsprotokollen und Produktinformationsblättern eingeräumt haben. Besonders erfreulich ist die Bereitschaft der Kreditwirtschaft, sich mit den Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen zusammenzusetzen und gemeinsam dafür zu sorgen, dass die Produktinformationsblätter verständlicher werden.“ Die Deutsche Kreditwirtschaft, der Zusammenschluss der deutschen Banken und Sparkassen, wird mit den Verbraucher- und Anlegerschutzorganisationen eine Arbeitsgruppe bilden, um im Sinne der Verbraucher verständliche Formulierungen für die Produktinformationsblätter zu finden. Daneben wird die BaFin die Praxis der Kreditwirtschaft bei der Beratungsdokumentation und beim Produktinformationsblatt streng überwachen und erforderlichenfalls aufsichtsrechtlich einschreiten. Das BMELV wird in Kürze einen Forschungsauftrag ausschreiben, mit dem Ziel, eine belastbare Bestandsaufnahme der tatsächlichen Praxis der Beratungsdokumentation zu erhalten.
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