Gericht stoppt umstrittenen Verbraucherverband: Einstweilige Verfügung gegen Falschbehauptungen
26 Mrz
Verbraucherverbände sollen Kunden einen unabhängigen Überblick über den Markt bieten. Dass es dabei nicht immer korrekt zugeht, hat jetzt das Landgericht Bonn festgestellt: Per Einstweiliger Verfügung untersagten die Richter den vermeintlichen Verbraucherschützern eine Reihe von Falschbehauptungen.
Betroffen war dabei der unabhängige Energieversorger FlexStrom, über den sich ein Verbraucherverband wahrheitswidrig geäußert hatte. So wurde von den Verbraucherschützern die Falschbehauptung verbreitet, der Versorger hätte 2009 und 2010 Verlust erwirtschaftet – und daraus gefolgert, dass dem kein solides Geschäftsmodell zugrunde läge.
Tatsächlich weisen die geprüften und veröffentlichten Jahresabschlüsse von FlexStrom aber für beide Jahre ein positives Geschäftsergebnis von mehreren Millionen Euro aus. Diese Jahresabschlüsse lagen dem Verbraucherverband ganz offensichtlich vor – dennoch äußerte er sich gegenüber Verbrauchern und der Öffentlichkeit wahrheitswidrig.
FlexStrom hatte in dem Unterlassungsantrag darauf verwiesen, dass der Verbraucherverband ein direkter „Mitbewerber“ auf dem Strommarkt sei, der eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Der Verband habe nämlich „ein nicht unerhebliches finanzielles Eigeninteresse am Abschluss von Stromlieferverträgen mit bestimmten ‚Partnern‘ von Verivox“. FlexStrom hatte nachgewiesen, dass der Verbraucherverband als „Untervertriebspartner“ des ebenfalls umstrittenen Verkaufsportals Verivox genannt wird und somit mutmaßlich an der Vermittlung von Stromverträgen mitverdient.
„Ganz offensichtlich arbeiten leider nicht alle Verbraucherverbände transparent und berichten wahrheitsgetreu“, so FlexStrom Gründer Robert Mundt. Es sei eine „gesunde Skepsis“ angebracht, insbesondere wenn Verbraucherverbände eigene finanzielle Interessen verfolgen. Der fragliche Verband wird bisher vom Bundesamt für Justiz als „qualifizierte Einrichtung“ des Verbraucherschutzes gelistet. Das Bundesamt überprüft nunmehr die Eintragung des Verbandes als qualifizierte Einrichtung.
Auf die zahlreichen Falschbehauptungen hingewiesen, hatte der Verbraucherverband die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin hatte sich das Landgericht Bonn mit der Angelegenheit zu befassen und entsprach dem Antrag des Energieunternehmens auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung in vollem Umfang. Im Wiederholungsfall droht dem Verband nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Dieser hat Widerspruch eingelegt.
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