Gericht stoppt umstrittenen Verbraucherverband: Einstweilige Verfügung gegen Falschbehauptungen

26 Mrz

Pressemeldung der Firma FlexStrom AG

Verbraucherverbände sollen Kunden einen unabhängigen Überblick über den Markt bieten. Dass es dabei nicht immer korrekt zugeht, hat jetzt das Landgericht Bonn festgestellt: Per Einstweiliger Verfügung untersagten die Richter den vermeintlichen Verbraucherschützern eine Reihe von Falschbehauptungen.

Betroffen war dabei der unabhängige Energieversorger FlexStrom, über den sich ein Verbraucherverband wahrheitswidrig geäußert hatte. So wurde von den Verbraucherschützern die Falschbehauptung verbreitet, der Versorger hätte 2009 und 2010 Verlust erwirtschaftet – und daraus gefolgert, dass dem kein solides Geschäftsmodell zugrunde läge.

Tatsächlich weisen die geprüften und veröffentlichten Jahresabschlüsse von FlexStrom aber für beide Jahre ein positives Geschäftsergebnis von mehreren Millionen Euro aus. Diese Jahresabschlüsse lagen dem Verbraucherverband ganz offensichtlich vor – dennoch äußerte er sich gegenüber Verbrauchern und der Öffentlichkeit wahrheitswidrig.

FlexStrom hatte in dem Unterlassungsantrag darauf verwiesen, dass der Verbraucherverband ein direkter „Mitbewerber“ auf dem Strommarkt sei, der eigene wirtschaftliche Interessen verfolgt. Der Verband habe nämlich „ein nicht unerhebliches finanzielles Eigeninteresse am Abschluss von Stromlieferverträgen mit bestimmten ‚Partnern‘ von Verivox“. FlexStrom hatte nachgewiesen, dass der Verbraucherverband als „Untervertriebspartner“ des ebenfalls umstrittenen Verkaufsportals Verivox genannt wird und somit mutmaßlich an der Vermittlung von Stromverträgen mitverdient.

„Ganz offensichtlich arbeiten leider nicht alle Verbraucherverbände transparent und berichten wahrheitsgetreu“, so FlexStrom Gründer Robert Mundt. Es sei eine „gesunde Skepsis“ angebracht, insbesondere wenn Verbraucherverbände eigene finanzielle Interessen verfolgen. Der fragliche Verband wird bisher vom Bundesamt für Justiz als „qualifizierte Einrichtung“ des Verbraucherschutzes gelistet. Das Bundesamt überprüft nunmehr die Eintragung des Verbandes als qualifizierte Einrichtung.

Auf die zahlreichen Falschbehauptungen hingewiesen, hatte der Verbraucherverband die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert. Daraufhin hatte sich das Landgericht Bonn mit der Angelegenheit zu befassen und entsprach dem Antrag des Energieunternehmens auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung in vollem Umfang. Im Wiederholungsfall droht dem Verband nun ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Dieser hat Widerspruch eingelegt.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
FlexStrom AG
Reichpietschufer 86-90
10785 Berlin
Telefon: +49 (180) 5003709
Telefax: +49 (180) 5003709
http://www.flexstrom.de

Ansprechpartner:
Dirk Hempel (E-Mail)
Pressesprecher
+49 (30) 214998-470

Die konzernunabhängige FlexStrom Aktiengesellschaft wurde 2003 als Familienunternehmen gegründet und ist heute einer der wichtigsten unabhängigen Energieversorger in Deutschland. Bekannt geworden ist FlexStrom vor allem mit Prepaid-Angeboten, mittlerweile hat sich der Stromanbieter mit zahlreichen innovativen Tarifmodellen etabliert. Die FlexStrom Unternehmensgruppe bietet mit FlexGas auch bundesweit attraktive Gastarife an. Umweltbewussten Verbrauchern bietet die FlexStrom Unternehmensgruppe sowohl Ökostrom (unter dem Namen ÖkoFlex) als auch klimaneutrales Erdgas (unter dem Namen ÖkoGas24). Als konzernunabhängiger Energieversorger ist es FlexStrom und FlexGas besonders wichtig, für seine Kunden Energie möglichst günstig auf dem Markt einzukaufen.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.