Schiffsfonds Santa L Schiffe – Neues Desaster kündigt sich an.

28 Mrz

Investoren droht Verlust von mindestens rund 20 Prozent ihres Kapitaleinsatzes!

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Mit der „Santa L Schiffe“ des Fondshauses MPC ist ein weiterer Schiffsfonds in Seenot. Nach Erkenntnissen der auf Investorenschutz spezialisierten BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei KWAG Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht drohen Investoren, die insgesamt knapp 110 Millionen Euro Eigenkapital in diese Schiffsbeteiligung eingebracht haben, erhebliche Verluste.

„Auch bei dieser Schiffsbeteiligung stehen Fondsinvestoren auf der Verliererseite, falls sie keine Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen“, sagt Jan-Henning Ahrens, BSZ e.V. Vertrauensanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht sowie KWAG-Partner.

Auch wenn jede Schiffsbeteiligung für sich genommen ein individuelles Geschäftsmodell hat, gibt es für die aktuellen Probleme weitgehend identische Ursachen. So „reichen die Charterraten der Schiffe seit Längerem nicht aus, um neben den Kosten auch die prospektierten Ausschüttungen zu gewährleisten“, sagt Fachanwalt Ahrens.

Überdies belastet der eher schwache Euro die Bilanzen zahlreicher Schiffsfonds, die häufig in Niedrigzins-Währungen wie dem Schweizer Franken oder dem japanischen Yen (teil)finanziert wurden. Schließlich „ziehen die finanzierenden Banken die Daumenschrauben an, um ihre eigenen Bilanzen ins Reine zu bringen, und setzen bei den Fonds Sanierungskonzepte insbesondere zulasten der Investoren durch“, fügt KWAG-Partner Ahrens hinzu.

Der Schiffsfonds „Santa L Schiffe“ der börsennotierten Fondsgesellschaft MPC wurde im Jahre 2003 emittiert. Investoren konnten sich in der Platzierungsphase mit mindestens 15.000 Euro zuzüglich fünf Prozent Agio beteiligen. Bei dieser Beteiligung handelt es sich um einen so genannten Flottenfonds, der aus vier Containerschiffen mit einer Ladekapazität von insgesamt rund 8.000 TEU besteht.

Im Jahr 2009 hatte der Schiffsfonds eine Liquiditätslücke von rund 17 Millionen Euro. Seit diesem Jahr sind keine Ausschüttungen mehr erfolgt. Zwar verbesserte sich die Liquiditätssituation in den beiden darauf folgenden Jahren – auf rund plus 7,2 Millionen in 2010 und auf knapp plus 7,8 Millionen Euro im Jahr 2011. Die Ausschüttungen laut Prospekt sollten in diesen beiden Jahren acht Millionen Euro sowie knapp 7,7 Millionen Euro betragen.

„Weil das Defizit aus dem Jahr 2009 erst ausgeglichen werden musste, erfolgten in den Jahren 2010 und 2011 keine Ausschüttungen an die Investoren“, erläutert Jan-Henning Ahrens. Für das laufende Jahr sei zudem keine Besserung in Sicht. Denn im ersten Quartal fielen die Charterraten um zehn Prozent von 30.000 auf 27.000 US-Dollar. Folge: „Auch künftig wird es wohl keine Ausschüttungen geben“, betont Ahrens.

Investoren sollten nun so schnell wie möglich prüfen, ob und in welchem Umfang sie beim MPC-Flottenfonds „Santa L Schiffe“ Schadenersatzansprüche durchsetzen können, um Vermögenseinbußen zu begrenzen oder zu vermeiden. Als Begründungen kommen Pflichtverletzungen des Beratervertrags mit der Bank oder Sparkasse, die dem Anleger seinerzeit die Schiffsbeteiligung vermittelt hatte, in Betracht. Zu diesen Pflichtverletzungen zählen zum Beispiel „fehlerhafte Anlageberatung, weil etwa Kick-backs, also Rückvergütungen für den Verkauf von Fondsanteilen, verschwiegen wurden“, erklärt Fachanwalt und BSZ e.V. Vertrauensanwalt Jan-Henning Ahrens. Geprüft werden müsse auch, ob seitens des Emissionshauses mangelhafte Prospektgestaltung vorgelegen habe.

Es bestehen daher gute Gründe, der BSZ e.V. Interessengemeinschaft „Schiffsfonds/ Santa L Schiffe“ beizutreten.



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