Filesharing vor den Bundesgerichtshof

24 Apr

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Bei Filesharing-Anwendungen handelt es sich um Tauschbörsen für Musik, Filme und Software. Diese Programme kann man sich einfach und kostenlos aus dem Internet herunterladen. Das ist vor allem bei Kindern und Jugendlichen besonders beliebt – gefürchtet allerdings von den meisten Eltern. Denn so kinderleicht das Kopieren und Weitergeben von Dateien von der Handhabung her auch ist, so schwer zu durchschauen ist es in technischer und besonders auch rechtlicher Hinsicht. Zum Beispiel ist noch gar nicht abschließend geklärt, bei welcher Art von Missbrauch oder Datenklau der Inhaber eines Internetanschlusses auch für andere Nutzer haften muss. Aus diesem Grund dürfen angerufene Gerichte einem Kläger laut ARAG Experten auch nicht die Revision zum Bundesgerichtshof verwehren. Damit hatte eine Nichtzulassungsbeschwerde eines Polizisten Erfolg, über dessen Internetanschluss der Sohn seiner Lebensgefährtin Musikdateien angeboten hatte. Der Beamte sollte dafür zur Kasse gebeten werden (BVerfG, Az.: 1 BvR 2365/11).



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