DAV-Mitglied Daniel F. Fritz in Expertengruppe der Europäischen Kommission berufen
24 Mai
Daniel F. Fritz, Insolvenzrechtsexperte des Deutschen Anwaltsvereins (DAV), wurde in die Expertengruppe zum Insolvenzrecht der Europäischen Kommission berufen. Gemeinsam mit seinen europäischen Kollegen soll der Anwalt aus Frankfurt am Main die bestehende EU-Verordnung über Insolvenzverfahren prüfen und neue Vorschläge für eine mögliche Modernisierung erarbeiten. Die seit dem 31. Mai 2002 geltende Verordnung gilt immer dann, wenn Vermögenswerte oder Gläubiger eines Schuldners in mehr als einem EU‑Mitgliedstaat anzutreffen sind.
Rechtsanwalt Fritz ist Partner der Sozietät HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater. Beim DAV ist er innerhalb der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung in der sechsköpfigen Gruppe „Europa“ tätig.
Seit 2004 wird Fritz als Insolvenzverwalter und Gutachter in Insolvenzverfahren bestellt. In seiner bisherigen Tätigkeit begleitete Fritz internationale Unternehmensinsolvenzen mit der Schwerpunktsetzung auf Fortführung und Sanierung aus der Insolvenz. Dabei konnte er vielfältige Erfahrungen mit dem Erwerb, dem Verkauf und der Sanierung in- und ausländischer Gesellschaften sowie internationaler Konzerne sammeln.
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