Internet: Was darf ich machen und was nicht?
25 Mai
Über Rechtsfallen im Internet hat www.deafservice.de Rechtsanwältin Sandra Fabian interviewt
Scheinbar darf man ja alles machen, aber das Internet ist kein rechtfreier Raum. „Auch im Internet gelten Urheber- und Markenrecht, Persönlichkeitsrecht, Kaufrecht und Strafrecht. Es ist z.B. verboten, einen gestohlenen Gegenstand auf dem Flohmarkt zu verkaufen. Genauso verboten ist der Verkauf von gestohlenen Sachen über Ebay oder Kalaydo“, so Frau Fabian.
Die Rechtsanwältin kennt sich bestens mit Rechtsfallen im Internet aus. Sie berät auch gehörlose Klienten – natürlich in Gebärdensprache. So sind Ihre Tipps besonders wertvoll für die Leser des Internetportals für Hörgeschädigte und Gehörlose www.deafservice.de. Hier ist das vollständige Interview, das Judit Nothdurft geführt hat, zu lesen. Bei der Textformulierung wurde darauf geachtet, dass diese auch für Gehörlose verständlich ist.
Obwohl in Deutschland 16 Mio. Hörgeschädigte leben und darunter ca. 200.000 Personen in Gebärdensprache kommunizieren, ist es noch immer eine Rarität Rechtsanwälte mit Gebärdenprachkenntnissen zu finden. Auf dem Internetportal www.deafservice.de sind zurzeit 12 Adressen von Rechtsanwaltskanzleien registriert, darunter auch Sandra Fabian aus Frechen.
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