Weibliche Transsexuelle können in günstigerem Männer-Tarif der Krankenversicherung bleiben
29 Jun
Verbraucherportal weist auf Urteil zu privaten Krankenversicherungstarifen hin, wonach eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle im Tarif für Männer bleiben kann.
Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil gefällt, das für Menschen nach einer Geschlechtsumwandlung interessant sein dürfte: Im vorliegenden Fall hatte sich ein privat versicherter Mann einer Geschlechtsumwandlung unterzogen. Daraufhin wollte die Krankenversicherung den Tarif in einen Frauen-Tarif umstellen und höhere Beiträge verlangen. Dies ist unrechtmäßig, wie die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden. Unter http://www.1a.net/… fasst das 1A Verbraucherportal weitere Informationen und Hintergründe zu diesem Fall zusammen.
Hintergrund war, dass die Versicherte nach der Geschlechtsumwandlung keinen Antrag auf Feststellung des Geschlechts stellte, wie es nach dem Transsexuellengesetz (TSG) möglich gewesen wäre. Deshalb blieb die Klägerin formal-juristisch ein Mann. Das Gericht folgte der Auffassung der Klägerin, dass aus diesem Grund eine Umstellung auf einen teureren Frauen-Tarif unzulässig sei. Frauen zahlen in der privaten Krankenversicherung mehr als Männer, da sie statistisch länger leben und öfter zum Arzt gehen und damit mehr Leistungen in Anspruch nehmen.
Unisex-Tarife
Zukünftig werden solche Uneinigkeiten nicht mehr vorkommen, denn ab 21.12.2012 dürfen private Versicherungen – auch private Krankenversicherungen – nur noch geschlechtsneutrale Policen anbieten. Diese so genannten Unisex-Tarife teilen geschlechtsspezifische Risiken zwischen männlichen und weiblichen Versicherten auf. Beiträge werden sich angleichen.
Weitere Informationen über die Unisex-Tarifwelt und deren Auswirkungen bietet das 1A Verbraucherportal unter http://www.1a.net/…
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