Lufthansa Miles & More – LG Köln verurteilt Lufthansa zu Schadenersatz wegen Meilenabwertung im Jahr 2011

30 Jul

BSZ e.V. Vertrauensanwälte reichen weitere Klagen für geschädigte Vielflieger ein!

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Wie bereits berichtet, wurde die Lufthansa AG mit Urteil des LG Köln vom 16.03.2012 verurteilt, einem Miles & More Kunden Schadenersatz für die Abwertung seiner bis Anfang 2011 gesammelten Meilen zu erstatten.

Seit Anfang 2011 verlang die Lufthansa für interkontinentale Flüge von ihren Miles & More Kunden zwischen 15 und 20% mehr Prämienmeilen. Ein Vielflieger der Lufthansa wollte diese Abwertung seiner bis Anfang 2011 gesammelten Meilen nicht hinnehmen und reichte daher Klage zum zuständigen Landgericht in Köln ein. Das Gericht gab dem unzufriedenen Vielflieger nun Recht. Die Änderung der Bedingungen von Miles & More erfolgte nach Auffassung des Gerichts zu kurzfristig und seie daher unwirksam.

„Der BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte liegen nunmehr weitere Klageaufträge von Vielfliegern vor, die sich durch die Abwertung ihrer Meilenkonten im Jahr 2011 ebenfalls geschädigt sehen“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt István Cocron. Die weiteren Klagen werden nunmehr zeitnah eingereicht, erklärt Rechtsanwalt Cocron weiter.

Für die Lufthansa geht es um viel Geld. Nach einem Bericht in der Süddeutschen Zeitung hatten die 20 Millionen Teilnehmer an dem Bonusprogramm „Miles & More“ Ende des Jahres 2010 bereits 198 Milliarden Bonusmeilen gesammelt. Vor Änderung der Teilnahmebedingungen Anfang des Jahres 2011 und der damit verbundenen Abwertung des Meilenwerts hätte man für diese Meilen ca. 2,2 Millionen Business Class Flüge nach Nordamerika bezahlen können. Nach Umstellung des Werts der Meilen können die Vielflieger heute hiervon nur noch 1,88 Millionen Business Class Flüge nach Nordamerika finanzieren. Eine Ersparnis für die Lufthansa von 14,5%.

„Sollte sich daher nur ein Bruchteil dieser Meileninhaber dazu entschließen, die Abwertung ihrer Meilenkonten gerichtlich überprüfen zu lassen, können schnell erhebliche Schadenersatzforderungen zusammenkommen“, erklärt BSZ e.V. Vertrauensanwalt Cocron weiter.

Der BGH hatte schon im Jahr 2010 entschieden, dass Fluggesellschaften die Gültigkeitsdauer von Bonuspunkten in ihren Vielfliegerprogrammen nicht drastisch kürzen dürfen. Betroffen war damals Air Berlin, die 2007 nach der Übernahme von LTU das Redpoints-Meilenprogramm einstellen wollte und die daher die Frist zu Einlösung von Meilen verkürzte. Auch darin sahen die Richter des BGH eine unbillige Benachteiligung der Kunden.

Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei CLLB Rechtsanwälte rät den Kunden von Miles & More, ihre Ansprüche von einer Kanzlei ihres Vertrauens prüfen zu lassen.

Für die Prüfung von Prämienmeilen Ansprüche durch BSZ e.V. Vertrauensanwälte hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft Miles & More gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.



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