DCM Deutscher Containerfonds Madeira – Die Goldgräberstimmung in der Containerfondsbranche ist vorüber

1 Aug

Auch bei dem Fonds Deutscher Container Madeira, der 2006 vom Anbieter DCM Capital AG auf den Markt gebracht wurde, mussten wegen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise Umplanungen vorgenommen werden.

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die Ausschüttungen für die Anleger blieben in den letzten Jahren daher deutlich hinter den Prognosen zurück. Rund 1.200 Anleger beteiligten sich an dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira. Deren investiertes Geld ist in einem Portfolio verschiedener Standard- und Spezialcontainer angelegt.

Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die sich nicht mit der dürftigen Entwicklung ihrer Containerbeteiligung abfinden möchten, können eine rechtliche Überprüfung ihrer Kapitalanlage in Erwägung ziehen. Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann abklären, welche Rechte und Ansprüche Anlegern zustehen. Zum Beispiel kann geprüft werden, ob bei der Anlageberatung Fehler passierten und ob deshalb Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum stehen. Die Anleger mussten über die verschiedenen Risiken einer Containerbeteiligung aufgeklärt werden, wie zum Beispiel das Totalverlustrisiko, das jeder Unternehmensbeteiligung innewohnt.

Auch musste Anlegern die Funktionsweise eines geschlossenen Containerfonds erklärt werden. So handelt es sich bei dem DCM Deutscher Containerfonds Madeira nicht um eine jederzeit verfügbare Kapitalanlage. Zwar können „gebrauchte“ Fondsanteile auf dem Zweitmarkt verkauft werden, jedoch hängt ein Verkauf von der Nachfrage ab. Auch ist ein Verkauf der Anteile des DCM Deutscher Containerfonds Madeira angesichts des Kurses mit Verlusten verbunden.

Schadensersatz bei fehlerhafter Anlageberatung

Haben die Berater die Anleger vor der Investition in den DCM Deutscher Containerfonds Madeira nicht ausreichend über die Risiken und die Funktionsweise eines Containerfonds aufgeklärt, bestehen für die Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira gute Chancen, dass sie sich von ihrer Kapitalanlage trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des DCM Deutscher Containerfonds Madeira, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen auf Schadensersatz sind, sollten sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt hunderte Anleger von DCM Fonds (Renditefonds) und ist daher gerade über die DCM gut informiert.

Für die Prüfung derartiger Ansprüche durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Containerfonds“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein (E-Mail)
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.