Kein Schadensersatz wegen Wolke

29 Aug

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Flugausfälle wegen einer Vulkanaschewolke beruhen auf höherer Gewalt, für die der Reiseveranstalter nicht verantwortlich gemacht werden kann. In dem zugrunde liegenden Fall buchte ein Urlauber eine einwöchige Pauschalreise nach Kenia. Der für Mitte April 2010 geplante Rückflug wurde infolge der Vulkanaschewolke des Eyjafjallajökull abgesagt. Der Reisende konnte erst sieben Tage später den Nachhauseweg antreten und machte dem Reiseunternehmen gegenüber anschließend die zusätzlichen Unterbringungskosten in Höhe von 180 Euro, Verdienstausfall in Höhe von 583 Euro sowie Telefonkosten in Höhe von 161,37 Euro geltend. Das Reiseunternehmen weigerte sich zu zahlen. Die vom Reisenden daraufhin erhobene Klage vor dem Amtsgericht München blieb erfolglos. Der Flugverkehr war im maßgeblichen Zeitraum auf Grund der Vulkanaschewolke gesperrt. Ein derartiges von außen kommendes Ereignis, das keinen betrieblichen Zusammenhang aufweist, nicht vorhersehbar und auch durch äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht abwendbar ist, führt nicht zu einer Haftung des Beklagten. Es handelt sich vielmehr um höhere Gewalt, für die das Reiseunternehmen nicht verantwortlich gemacht werden kann, so die ARAG Experten (AG München, Az.: 222 C 10835/11).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
+49 (211) 96325-60



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.