Griechenlandanleihen – Erste Strafanzeigen gegen Commerzbank-Vorstand – Klagewelle gegen Banken droht

19 Sep

Laut Medienverlautbarungen wurden im September 2012 Strafanzeigen gegen den Commerzbank-Vorstand wegen Falschberatung in Bezug auf den Vertrieb von Griechenlandanleihen gestellt

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Wie die BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Widmaier und Seelig mehrfach berichtete, können Anleger teils mit guten Aussichten Ihre Berater und Vermittler bzw. die Banken beim Erwerb von griechischen Staatsanleihen in Anspruch nehmen. Dieses Thema wurde auch bereits von Frontal 21 aufgegriffen. Die Reporter berichteten darüber, dass zu dem Zeitpunkt, als über einen möglichen griechischen Schuldenschnitt bereits öffentlich diskutiert wurde, zahlreiche Banken noch immer griechische Staatsanleihen als absolut sicher und risikofrei bewarben. Unter anderem wurde das Argument der angeblichen Sicherheit dieser Anleihen damit begründet, dass der EU Rettungsschirm bis 2013 gelten würde und daher ein Verlust keinesfalls möglich sei. Wie jedoch Betroffene leidvoll selbst erfahren mussten, sind die eingetretenen Schäden bereits jetzt schon enorm und kommen häufig de facto einem Totalverlust gleich. Nach Erfahrungen der Fachanwälte Widmaier und Seelig streiten die beteiligten Banken bisher jede Falschberatung beziehungsweise Interessenkonflikte ab.

Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass schon nach der bisherigen ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Bank immer dann zum Schadensersatzanspruch verpflichtet ist, wenn ihr ein Interessenkonflikt nachweisbar ist. In allen Fällen, in denen beratende Banken bereits ihre eigenen Griechenland Anleihen verkauften, während sie gleichzeitig Anleihen am Privatinvestoren vermittelten, sollten Schadensersatzansprüche gründlich geprüft werden. Rechtsfolge eines Schadensersatzanspruchs wegen Falschberatung ist die vollständige Rückabwicklung des Anleiheerwerbs. Das Landgericht Duisburg hat in einem aktuellen Urteil nun diese Rechtsauffassung größtenteils bestätigt.

Erwerber von griechischen Staatsanleihen (grundsätzlich können auch Erwerber von Anleihen weiterer europäischer Staaten betroffen sein) sollten dringend hierauf spezialisierte Anwälte einschalten, da in der Regel nur so eine vollständige Rückabwicklung tatsächlich durchgesetzt werden kann.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen in Staatsanleihen durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „Griechenland-Anleihen“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.



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