Nach der Wiesn ins Taxi

26 Sep

Pressemeldung der Firma ARAG SE

Wer betrunken ein Taxi besteigt, muss damit rechnen, dass er sich eventuell übergeben muss. Grundsätzlich schuldet der Fahrgast dann die Erstattung der Reinigungskosten. Das hat laut ARAG Experten das Amtsgericht München entschieden. In dem Fall eines Gastes des Münchner Oktoberfestes, dem nach der zweiten Maß schlecht wurde, sprachen die Richter dem Taxifahrer allerdings nur Schadenersatzanspruch in Höhe der Hälfte der anfallenden Reinigungskosten zu. Denn den Taxifahrer hatte im konkreten Fall ein Mitverschulden getroffen, weil er trotz Bitte des beklagten Fahrgasts nicht angehalten hatte (AG München, Az.: 271 C 11329/10).



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring (E-Mail)
Konzernkommunikation, Fachpresse / Kunden PR
+49 (211) 963-2560



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.