BEMA/ OSPA: Anleger gehen auf die Barrikaden. Schadensersatz möglich

29 Okt

Immer mehr BEMA-Geschädigte wehren sich gegen die Geschäftspraktiken der Immobiliengesellschaft und der OstseeSparkasse und prozessieren gegen die Gesellschaften

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Mit ausgezeichneten Erfolgsaussichten.

Allmählich suchen immer mehr atypisch stille Gesellschafter der BEMA Investitions- und Beteiligungsgesellschaft mbH (BEMA) gerichtliche Hilfe und führen gegen die BEMA und die die Beteiligung regelmäßig finanzierende OstseeSparkasse als Anstalt des öffentlichen Rechts (OSPA) Prozesse. Mit Erfolg. Die ersten Gerichte haben die Forderungen der OSPA abgewiesen.

Zu Recht. Findet der Hamburger BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Andreas Köpke von den auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Hamburger GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten: „Vielen Anlegern wurden die BEMA-Beteiligungen als Altersvorsorge empfohlen. Es gebe kein Risiko. Die OSPA finanziere den Kaufpreis.“

GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte sagt: Das ist schreiend falsch. Die Anleger können alles verlieren. Und müssen in dem Fall auch noch den Kapitaldienst auf den Kredit für eine an und für sich weitgehend wertlose Beteiligung leisten. Oft über viele Jahre. Das kann Familien ruinieren.

Und das wird von vielen Gerichten bestätigt. Altersvorsorgeprodukte müssen sicher sein. Anleger dürfen kein Geld verlieren. Und das ist konsequent. Denn im Alter können die Betroffenen Verluste nicht mehr durch ihre Arbeitskraft ausgleichen.

Wer diese Investments auf Empfehlung eines Vermittlers als Vorsorgeprodukt gekauft hat, kann die Schäden geltend machen. Oft auch gegen die OSPA. Der Beteiligungskauf und die Kreditfinanzierung sind nach der Einschätzung der GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälte verbundene Geschäfte. Mit der Folge, dass der eine für den anderen haftet. Und die OSPA hat viel Geld.

Die atypisch stillen Beteiligungen an der BEMA sind unternehmerische Beteiligungen. Die Anleger können alles verlieren. Und Sie haben praktisch keine Kontroll- und Mitwirkungsrechte und können die Geschäftsentwicklung nicht beeinflussen. Darüber hinaus gibt es für solche Beteiligungen keinen funktionierenden Markt. Sie können nicht oder nur zufällig verkauft werden. Das kann dramatische Folgen für die Anleger haben. Sie können den aus einem Schicksalsschlag, zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder einen Unfall, unvorhergesehen Kapitalbedarf nicht oder nur zufällig durch den Verkauf der Beteiligung ausgleichen. Rechtsanwalt Köpke meint: „Das ist totes Kapital.“

BSZ e.V. Anlegerschutzanwalt Matthias Gröpper: „Ein Oberlandesgericht hat den kreditfinanzierten Kauf von unternehmerischen Beteiligungen schon als russisches Roulette bezeichnet. Zutreffender Weise. Wenn das Unternehmen pleite geht, ist die Beteiligung wertlos. Und dann müssen die Betroffenen auch noch den Kredit zurückzahlen. Das macht die Geschädigten fertig.“

Deshalb rät GRÖPPER KÖPKE Rechtsanwälten allen Betroffenen, die aus der kreditfinanzierten Beteiligung an der BEMA folgenden Ansprüche durch einen auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Die Hamburger BSZ e.V. Anlegeranwälte vertreten mittlerweile weit über 100 Geschädigte und wissen: „Meistens können wir den Anlegern helfen.“

Für die Prüfung von Ansprüchen aus Kapitalanlagen betreffend „BEMA“ durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft „BEMA“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.



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