Prorendita 4: Wie sich Anleger von ihrem verlustträchtigen Investment rückwirkend trennen können

30 Okt

Der Handel mit britischen Kapitallebensversicherungen sollte den ganz großen Gewinn einfahren

Pressemeldung der Firma BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Die Finanz- und Schuldenkrise sorgt allerdings für einen freien Fall der Fondsgesellschaft. Anleger können noch die Reißleine ziehen.

Prorendita 4

Über 5.000 Anleger beteiligten sich in Höhe von insgesamt € 102 Mio. an der Prorendita 4 GmbH & Co. KG, welche wiederum zu 100 % an der Prorendita Four Limited Partnership, einer Personengesellschaft nach britischem Recht, beteiligt ist. Das eingeworbene Kommanditkapital sollte nebst einem Fremdkapital von rd. € 75 Mio. größtenteils dem Aufbau eines Portfolios britischer Kapitallebensversicherungen dienen.

Funktionsweise

Ziel der Fondsgesellschaft ist, die erworbenen Lebensversicherungen zu einem günstigen Zeitpunkt wieder gewinnerbringend auf dem Zweitmarkt zu verkaufen. Sollte der Verkauf nicht möglich sein, so sollen die Versicherungsprämien weiterhin von der Fondsgesellschaft gezahlt und am Ende der Laufzeit oder bei Eintritt des Versicherungsfalles (Tod) die Ablaufleistung, bestehend aus Versicherungssumme, kumulierter Jahresboni und dem Schlussbonus, vereinnahmt werden. Da die Restlaufzeiten der erworbenen Policen hauptsächlich zwischen 2009 und 2018 liegen sollen, plante man die Laufzeit der Fondsgesellschaft bis einschließlich 2021. Ob es angesichts der andauernden Finanz- und Schuldenkrise soweit kommt, ist allerdings äußerst fraglich.

Miese in der Krise

Die den Lebensversicherungen jährlich zugewiesenen Jahresboni sowie der einmalige Schlussbonus hängen von den Aktienengagements der britischen Versicherer ab und machen regelmäßig einen beträchtlichen Teil der gesamten Versicherungsleistung einer Police aus. Da aber seit der Finanzkrise im Jahre 2008 die Aktienmärkte von einem sehr schwankungsanfälligen Geschäftsklima heimgesucht werden, sind die Ablaufleistungen vieler Lebensversicherungen stark gesunken. So auch die Nachfrage auf den Zweitmärkten, was den Handel teilweise unmöglich macht. Verschärfend kommt hinzu, dass Standard & Poor´s in den vergangenen Jahren eine große Anzahl von Herabstufungen britischer Lebensversicherungsgesellschaften vorgenommen hat. Diesen Umständen geschuldet haben Anleger bisweilen noch keine Ausschüttungen erhalten. Nach Ansicht eines Anlegerschutzvereins soll laut einem Rundschreiben der Prorendita 4 GmbH & Co. KG vom 12.10.2012 mit einer Rückzahlungsquote von nur noch 32 % im Jahre 2022 gerechnet werden können. Anleger werden sich daher wohl mit empfindlichen Verlusten auseinandersetzen müssen.

Rückabwicklung

Die auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte BSZ e.V. Anlegerschutzkanzlei Dr. Steinhübel Rechtsanwälte sieht allerdings gute Chancen für die Anleger, sich von ihrem verlustträchtigen Investment rückwirkend zu trennen. Eine unterlassene Aufklärung über die Risiken der Fondsbeteiligung sowie die Kick-Back-Zahlungen zugunsten der Kreditinstitute löst regelmäßig Schadensersatzansprüche aus, welche die Anleger zur Rückabwicklung ihrer Kapitalanlage berechtigen. In Anbetracht der drohenden Verjährung mit Ablauf des Kalenderjahres 2012 sollten Anleger daher zeitnah verjährungshemmende Maßnahmen einleiten.

Für die Prüfung von Ansprüchen aus der Anlage Prorendita Fonds durch Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht, hat der BSZ e.V. die Interessengemeinschaft “ Prorendita Fonds“ gegründet. Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und prüfen zu lassen und der Interessengemeinschaft beizutreten.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.

Lagerstr. 49

64807 Dieburg

Telefon: 06071-9816810

Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft:

http://www.fachanwalt-hotline.eu/…

Dieser Text gibt den Beitrag vom 30. Oktober 2012 wieder. Hiernach eintretende Veränderungen des Sachverhaltes sind nicht berücksichtigt und können zu einer anderen Einschätzung führen.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Lagerstraße 49
64807 Dieburg
Telefon: +49 (6071) 9816810
Telefax: +49 (6071) 9816829
http://www.fachanwalt-hotline.de

Ansprechpartner:
BSZ Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
+49 (6071) 9816810



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.