Schiffsfonds in der Krise 26 – MS „Santa-B Schiffe“: Klagewelle rollt an

30 Okt

Pressemeldung der Firma CLLB Rechtsanwälte

CLLB Rechtsanwälte reichen Klagen gegen Postbank Finanzberatung, Targobank, comdirect bank AG, Sparkasse Köln-Bonn, Sparkasse Gifthorn und Sparkasse Lüneburg vor den Landgerichten Köln, Düsseldorf, Darmstadt, Essen, Hildesheim, Lüneburg und Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung ein.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat für mehrere Anleger der MS „Santa-B Schiffe“ mbh & Co.KG Schadensersatzklagen gegen die Postbank Finanzberatung, Targobank, comdirect bank AG, Sparkasse Köln-Bonn, Sparkasse Gifthorn und Sparkasse Lüneburg vor den Landgerichten Köln, Düsseldorf, Darmstadt, Essen, Hildesheim, Lüneburg und Itzehoe wegen fehlerhafter Anlageberatung eingereicht. Hintergrund ist jeweils eine nach Auffassung der Anleger fehlerhafte Anlageberatung anlässlich des Erwerbs von Beteiligungen an der MS „Santa-B Schiffe“.

Die Anleger hatten sich im Jahr 2006 jeweils an ihre Hausbank gewandt und um Beratung hinsichtlich einer sicheren Möglichkeit der Kapitalanlage gebeten. Die Berater der genannten Banken stellten den Anlegern nach deren Darstellung daraufhin die Fondsbeteiligung als sichere Anlage vor. Auf Risiken, insbesondere das des Totalverlustes, wurde hingegen nicht hingewiesen. Vielmehr wurden die Kapitalanlage nach Darstellung der Anleger ausschließlich positiv bewertet.

Mit der Klage begehren die Anleger nun volle Entschädigung, d.h. so gestellt zu werden, als ob sie die Beteiligung an der MS „Santa-B Schiffe “ nicht gezeichnet hätten. „Die Anleger haben nach unser Einschätzung gute Erfolgsaussichten“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich. „Denn Anlageberatern kommen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich erhebliche Informations- und Aufklärungspflichten zu. Dies bedeutet, dass Berater, die den betroffenen Anlegern die Beteiligung an den jeweiligen Fonds empfohlen haben, ausführlich und verständlich über die bestehenden Risiken für die Anleger aufklären müssen. Kommen sie dieser Pflicht nicht oder nur eingeschränkt nach, machen sie sich nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes grundsätzlich schadensersatzpflichtig. In diesem Fall können die betroffenen Anleger nicht nur die Rückabwicklung ihrer Beteiligung und Auszahlung ihres Investitionsbetrages geltend machen, sondern darüber hinaus die Zinsen für eine ansonsten getätigte Alternativanlage beanspruchen.

Rechtsanwalt Luber empfiehlt daher allen Betroffenen, mögliche Ansprüche anwaltlich prüfen zu lassen.



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