Kleine Kinder – Große Sorge(n)?

26 Nov

Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins / Herbsttagung vom 22. bis 24. November 2012 in Bremen

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Mit einer Debatte um die Rechte der biologischen Väter endete am Wochenende die Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV. Unter der Überschrift „Blutsbande – Erzeuger ja, Vater nein?“ stand der Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte der leiblichen, aber nicht rechtlichen Väter zur Diskussion. Danach soll in bestimmten Fällen ein Umgangsrecht eingeräumt werden. Bislang wurde den leiblichen, aber nicht rechtlichen Vätern jede Information und Kontaktaufnahme verwehrt. Aus juristischer Sicht kritisierte Prof. em. Dr. jur. Michael Coester, Ludwig-Maximilians-Universität München, den Entwurf, der das Kindeswohl zu wenig berücksichtige. Aus psychologischer Sicht hatte auch Dr. Dr. (Univ. Prag) Joseph Salzgeber, Diplom-Psychologe, München, Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben. Die Gefahr, dass von außen Unruhe in die Familie getragen wird, sei groß. Zu dem Gesetzentwurf war es gekommen, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die bisherige Praxis in Deutschland als eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens beanstandet hatte.

Die Themen der diesjährigen Tagung der Familienanwälte drehten sich rund um die Situation der Kinder. „Ob es um das richtige Übertragen und Vererben geht, um den Verfahrensbeistand vor Gericht, um Konflikte um Betreuung und Unterhalt oder um den Sachverständigen im Sorgerechtsverfahren – für die Anwältinnen und Anwälte der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht immer das Wohl des Kindes im Vordergrund“, betonte Rechtsanwältin Eva Becker, Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV.

Auf den jährlichen Herbsttagungen haben die Familienanwältinnen und -anwälte Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung. Wie immer waren namhafte Richter und Richterinnen der oberen Gerichte und Universitätsprofessoren als Referenten mit von der Partie, so dass Praxis und Wissenschaft gleichermaßen vertreten waren. An der Tagung nahmen rund 350 Anwältinnen und Anwälte teil.

In einem Symposium zu Beginn der Herbsttagung hatten sich die Familienanwälte einen Überblick über das türkische Familienrecht verschafft. Der Blick in andere europäische Staaten ist zur Tradition der alljährlichen Herbsttagungen geworden. In den vergangenen Jahren gab es Veranstaltungen über Polen, die Schweiz, England, Frankreich, Belgien und Italien.

In der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV sind bundesweit knapp 7.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte organisiert. Sie ist damit die größte Vereinigung von auf Familienrecht spezialisierten Anwältinnen und Anwälten.

Informationen: www.familienanwaelte-dav.de



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