Nicht nur nach Prämie auswählen

26 Nov

Beim Versichererwechsel richtig vergleichen

Pressemeldung der Firma Deutscher Anwaltverein (DAV) e.V.

Wer in der Sachversicherung den Versicherer wechseln möchte, sollte als Auswahlkriterium neben der Prämie auch die damit verbundene Leistung unter die Lupe nehmen, rät die Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Denn preiswertere Versicherungen werden nicht selten mit Einbußen im Leistungskatalog bezahlt.

Wer einen Versicherer sucht, findet in zahlreichen Versicherungsvergleichsportalen im Internet den vermeintlich günstigsten Anbieter mit wenigen Klicks. „Doch ist das günstigste Angebot nicht unbedingt das Beste“, warnt Rechtsanwältin Monika Maria Risch, Vorsitzende der DAV-Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht. Beispiel Vollkaskoversicherung: In den günstigsten Tarifen ist häufig die grobe Fahrlässigkeit ausdrücklich nicht mitversichert. Wenn’s kracht, weil man eine rote Ampel nicht beachtet hat, könnte die Versicherung die Leistung für die Reparatur des versicherten Autos mit dem Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit kürzen. Richtig ärgerlich wird es, wenn es deswegen zum Rechtsstreit kommt. „In solch einem Fall trägt der Versicherungsnehmer auch noch das Kostenrisiko für die Klage – es sei denn, er ist rechtschutzversichert“, erklärt Risch weiter. Sie rät deshalb wechselwilligen und neuen Versicherungsnehmern bei Sachversicherungen immer Leistungen und Prämienhöhe zu vergleichen. „Sonst vergleicht man Äpfel mit Birnen und bekommt keine aussagekräftigen Ergebnisse“, stellt Risch klar.

Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Versicherungsrecht des DAV benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (Festnetzpreis 0,14 € pro Minute) oder man sucht selbst im Internet unter www.davvers.de.



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