Achtung „Verjährung erbrechtlicher Ansprüche zum 31.12.2012 durch die Erbrechtsreform“

30 Nov

Zum 31.12.2012 können ein großer Teil erbrechtlicher Altansprüche aus dem Erbrecht der Jahre 2009 und früherer Jahre verjähren / Dies gilt insbesondere auch für Vermächtnisansprüche

Pressemeldung der Firma Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber GBR

Die besondere Konstellation ergibt sich aus der zum 01.01.2010 in Kraft getretenen Reform des Erb- und Verjährungsrechts, nach der die frühere 30-jährige Verjährungsfrist für erbrechtliche Ansprüche weitestgehend in die allgemeinen Verjährungsfristen, hier insbesondere die dreijährige Verjährungsfrist, übergeleitet worden sind.

Die wenigen Ausnahmen, die auch heute noch der 30-jährigen Verjährung unterliegen, sind in § 197 Abs. 1 Ziff. 1 BGB neue Fassung zusammengefasst.

Für alle anderen Erbfälle, also nicht nur die Erbfälle nach Eintritt der Reform des Erb- und Verjährungsrechts, gilt das neue Verjährungsrecht auf Grund der gültigen Übergangsregelung Art. 229, § 23 EGBGB.

Es ist damit festzuhalten, dass viele Altansprüche mit Ablauf des 31.12.2012 verjähren werden.

Es empfiehlt sich deshalb, rechtzeitig zu überprüfen, ob und welche Erbansprüche derzeit bestehen. Sofern hier Verjährung droht, sollten zeitnah verjährungsunterbrechende Maßnahmen getroffen werden.

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Rechtsanwalt Sebastian Böhm ist Mitglied der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber in Düsseldorf. Die alteingesessene Anwaltskanzlei liegt im Herzen der Düsseldorfer Altstadt direkt an der Rheinuferpromenade. Alle Anwälte der Anwaltssozietät Prof. Dr. Tondorf, Böhm & Leber verfügen über mindestens einen Fachanwaltstitel und sind damit auf ihren Rechtsgebieten hoch spezialisiert. Die Anwälte bieten bundesweit Beratung und juristische Vertretung, u.a. für Privatpersonen, Unternehmen und Freiberufler, insbesondere auf den Rechtsgebieten Arbeitsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Medizinrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und den sonstigen Bereichen des Zivilrechts.


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