Damit es nach Silvester nicht knallt – was bei Feuerwerksschäden gilt

20 Dez

Pressemeldung der Firma ROLAND-Gruppe

Nicht nur Weihnachten steht vor der Tür, sondern kurz darauf auch Silvester – und damit das bunte Feuerwerk zum Jahreswechsel. Leider kommt es im Umgang mit Knallern und Raketen immer wieder zu Zwischenfällen. ROLAND-Partneranwalt Irvin Stahl von der Düsseldorfer Kanzlei Peters Rechtsanwälte erklärt, was zu beachten ist und wer im Schadenfall zahlen muss.

Verursacher oder Versicherung haften – Zuschauer womöglich auch

Derjenige, der Schäden an Fahrzeugen, Gebäuden oder Personen verursacht hat, muss dafür aufkommen. „Verfügt er über eine private Haftpflichtversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten – vorausgesetzt, der Versicherte hat weder vorsätzlich noch sehr grob fahrlässig gehandelt“, so Irvin Stahl. „Ansonsten muss er das Geld aus eigener Tasche zahlen.“ Kommt es in der Silvesternacht durch Feuerwerkskörper zu Schäden, beispielsweise Verletzungen oder gar einem Brand, ist derjenige, der Knaller oder Raketen gezündet hat, jedoch häufig nicht auszumachen. Dann greifen normalerweise Hausrat-, Kfz- oder Gebäudeversicherung der geschädigten Personen. Verletzt man sich selbst beim Feuerwerk zünden, kommen Kranken- und private Unfallversicherung auf. Auch Geschädigte haften unter Umständen mit: „Unvorsichtige Zuschauer können in die Mithaftung gezogen werden“, erklärt der ROLAND-Partneranwalt. Das Gleiche gilt für Mieter und Eigentümer, die Fenster und Türen nicht schließen.

Für den unbeschwerten Start ins neue Jahr empfiehlt Stahl: „Ob beim Feuerwerk auf der Straße oder zu Hause in den vier Wänden: An Silvester ist beim Feiern besondere Vorsicht geboten. Ansonsten kann der Jahreswechsel unnötig teuer werden.“

Abdruck honorarfrei. Belegexemplar erbeten.

Weitere Rechtstipps finden Sie auf unserer Internetseite unter http://www.roland-rechtsschutz.de/…



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ROLAND-Gruppe
Deutz-Kalker Straße 46
50679 Köln
Telefon: +49 (221) 8277-500
Telefax: +49 (221) 8277-460
http://www.roland-konzern.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.